Aus der "Tagesschau":
Online-Durchsuchungen unzulässig
[Bildunterschrift: Darf der Staat künftig heimlich Daten durchforsten?]
Heimliche Online-Durchsuchungen durch die Polizei sind unzulässig. Dies entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Die Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Daten sei nicht durch die Strafprozessordnung gedeckt. Diese erlaube nur eine offene Durchsuchung.
Mit dem Urteil bestätigte der BGH die Bedenken eines seiner Ermittlungsrichter, der bereits im November verkündet hatte, dass die bisherigen gesetzlichen Grundlagen für das heimliche Ausforschen von Computerfestplatten nicht ausreichten. Hausdurchsuchungen liefen offen und in Anwesenheit des Betroffenen ab, während das Ausspähen von Daten mittels so genannter Trojaner heimlich vor sich gehe, lautete die Argumentation des Ermittlungsrichters. Er verglich solche Maßnahmen mit dem "großen Lauschangriff", weil die gespeicherten Daten oft ähnlich vertraulich seien wie eine Unterhaltung in der eigenen Wohnung.
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Regierung will Datendurchsuchung verbessern
Die Entscheidung ist brisant, weil das Bundesinnenministerium erst vor kurzem die technischen Voraussetzungen für Online-Durchsuchungen beim Bundeskriminalamt verbessern wollte. Damit sollte unter anderem die Aufklärung möglicher Terrorplanungen verbessert werden. Wenn der BGH die bisherigen Vorschriften als nicht ausreichend einstuft, müsste eine neue Regelung geschaffen werden.
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